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WertpapiereWertpapiere sind Urkunden, in denen ein privates Recht verbrieft ist, und zwar derart, dass der Besitz der Urkunde erforderlich ist, um das Recht geltend zu machen. Zu den Wertpapieren des Umlaufvermögens gehören vor allem: Anteile an verbundenen Unternehmen, die vorübergehend gehalten werden; eigene Anteile zur Ausgabe an Arbeitnehmer oder zur Abfindung von Aktionären; sonstige Wertpapiere wie Schatzwechsel, Finanzwechsel und dgl. Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten zu bewerten. |
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