WERDEN SIE KOOPERATIONSPARTNER DER BWKU GmbH
Die „BetriebsWirtschaftliche Kooperation für Unternehmer GmbH“ wurde als betriebswirtschaftliche Interessensgemeinschaft für alle Unternehmer (Handel, Gewerbe, Dienstleistung, Freiberufler und landw. Betriebe) im Klein- und Mittelbetriebsbereich gegründet. Die Zielsetzung der BetriebsWirtschaftlichen Kooperation für Unternehmer GmbH ist es, dass
- die Kooperationspartner Gewinne erwirtschaften und dadurch Eigenkapital bilden,
- eine kostengünstige, betriebswirtschaftliche Basis-Beratung und Vertretung angeboten wird, um die wirtschaftliche Stabilität der Kooperationspartner zu festigen und weiterzuentwickeln,
- mit den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Maßnahmen der Fortbestand des Unternehmens des Kooperationspartners gesichert wird,
- die Kooperationspartner finanzielle Unterstützung in Form von stillem Beteiligungskapital erhalten,
- in persönliche, wirtschaftliche Not geratene Unternehmer oder Geschäftsführer Zuwendungen aus dem BWKU-Sozialfonds erhalten,
- den Kooperationspartnern betriebswirtschaftliches Wissen vermittelt wird
- im Krisenfall ein betriebswirtschaftliches und finanzielles Auffangnetz zur Verfügung steht.
Der Kooperationspartner kann sich jederzeit telefonisch oder persönlich betriebswirtschaftlichen Rat holen. Dem Kooperationspartner wird eine kostenlose Basis-Beratung bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen, Geld- und Finanzfragen, Unternehmensnachfolge, Strategie, Sanierung, Beteiligungen, Risiko-Kapitalaufbringung, ……, soferne dies erwünscht ist gewährt.
Dem Kooperationspartner steht eine telefonische, kostenlose, betriebswirtschaftliche Beratungshotline zur Verfügung, bei welcher er uneingschränkt betriebswirtschaftliche, telefonische Unterstützungen jeglicher Art erhält.
Jährlich kann der Kooperationspartner kostenlos eine Überprüfung seines Jahresabschlusses aus betriebswirtschaftlicher Sicht, mit einer betriebswirtschaftlichen Beurteilung und Empfehlung in Anspruch nehmen.
Für den Fall eines medizinisch nachweislichen krankheits- oder unfallbedingten Ausfalles des Unternehmers oder Geschäftsführers des Kooperationspartners, der länger als 21 Tage währt, stellt der Auftragnehmer kostenlos einen Berater bis zur Maximaldauer von 3 Monaten zur Verfügung
Der Auftragnehmer stellt dem Kooperationspartner stilles Beteiligungskapital für Investitionen und stilles Beteiligungskapital für projektbezogene Lieferantenkredite des Kooperationspartners zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kooperationspartners aus dem Krisenfonds einen Betrag von bis zu max. € 50.000,-- als stilles Beteiligungskapital pro Kooperationspartner bereit, einmalig innerhalb von 10 Jahren und befristet mit einer max. Laufzeit von 3 Jahren.
Der Auftragnehmer stellt einen Sozialfonds für in persönliche Not geratene Unternehmer oder Geschäftsführer zur Verfügung, von bis zu € 10.000,-- pro Einzelfall.
Für betriebswirtschaftliche Sonderleistungen jeglicher Art, die über die Basisberatung hinausgehen und der Kooperationspartner beauftragt, wird ein um 20 % ermäßigter Stundensatz verrechnet.
Wenn Sie noch mehr darüber wissen möchten, nutzen Sie die Möglichkeit eines unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräches und kontaktieren Sie uns entweder mittels Anmeldeformular auf unserer Homepage oder rufen Sie uns an.
